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   LAG Nürnberg, 02.02.2017 - 5 TaBV 32/16   

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https://dejure.org/2017,43305
LAG Nürnberg, 02.02.2017 - 5 TaBV 32/16 (https://dejure.org/2017,43305)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02.02.2017 - 5 TaBV 32/16 (https://dejure.org/2017,43305)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 5 TaBV 32/16 (https://dejure.org/2017,43305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 93, § 99 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 S. 1, § 100
    Verlagerung einer Stelle und Versetzung bisheriger Mitarbeiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibungsfreie Versetzung im Rahmen eines Verlagerungskonzeptes; Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei unzureichenden Darlegungen des Betriebsrats zu gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 93, 99 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 5, 100 BetrVG
    Einstellung - Zustimmungsersetzung - Ausschreibeverpflichtung

  • rewis.io

    Verlagerung einer Stelle und Versetzung bisheriger Mitarbeiter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschreibungsfreie Versetzung im Rahmen eines Verlagerungskonzeptes; Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei unzureichenden Darlegungen des Betriebsrats zu gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründen

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 und Nr. 5
    Ausschreibungsfreie Versetzung im Rahmen eines Verlagerungskonzeptes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.02.2017 - 5 TaBV 32/16
    Die Begründung eines Widerspruchs gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss nicht schlüssig sein, sondern nur erkennbar auf einen der Widerspruchsgründe von § 99 Abs. 2 BetrVG Bezug nehmen (vgl. etwa BAG vom 18.01.1994 - 1 ABR 42/93 sowie BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 45/03 - jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Auszug aus LAG Nürnberg, 02.02.2017 - 5 TaBV 32/16
    Die Begründung eines Widerspruchs gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss nicht schlüssig sein, sondern nur erkennbar auf einen der Widerspruchsgründe von § 99 Abs. 2 BetrVG Bezug nehmen (vgl. etwa BAG vom 18.01.1994 - 1 ABR 42/93 sowie BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 45/03 - jeweils zitiert nach juris).
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